Wohnung eines Verstorbenen kündigen und räumen – Fristen und wichtige Schritte

Wohnung eines Verstorbenen kündigen und räumen – Fristen und Schritte
Martin
Martin
Teilen

Handlungssicherheit: Was Sie wissen müssen

Die Mietwohnung eines Verstorbenen muss gekündigt und bis zum Ende der Räumungsfrist geräumt und übergeben werden. Unklarheiten über wer kündigen darf, welche Fristen gelten und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, führen schnell zu Stress oder rechtlichen Nachteilen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen maximale Handlungssicherheit: klare Fristen, die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge und eine Checkliste, damit Sie nichts vergessen. Für die Räumung und besenreine Übergabe unterstützt Sie unsere Haushaltsauflösung mit Festpreis – so planen Sie die Abwicklung rechtzeitig und ohne böse Überraschungen.

Wer darf die Wohnung kündigen?

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Gekündigt werden muss er von den Erben – einzeln oder als Erbengemeinschaft.

  • EinzelerbeKann den Vertrag allein kündigen, sofern das Mietrecht nichts anderes vorsieht.
  • ErbengemeinschaftBei mehreren Erben kann in der Regel ein Erbe für alle kündigen (sogenanntes Sonderkündigungsrecht der Erben nach § 564 BGB). Der Vermieter muss die Kündigung als Erbe anerkennen – dafür kann eine Sterbeurkunde oder ein Erbschein nötig sein.
  • SchriftformDie Kündigung muss schriftlich erfolgen (Unterschrift, Datum). Fristen beachten – sie beginnen mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter.

Welche Fristen gelten?

Zwei Fristen sind entscheidend: die Kündigungsfrist (wie lange bis zum Vertragsende) und die Räumungsfrist (bis wann die Wohnung leer und übergeben sein muss).

  • KündigungsfristIm Gesetz sind oft drei Monate zum Monatsende vorgesehen – bei Mietverträgen kann aber eine längere vereinbarte Frist gelten (z. B. sechs oder zwölf Monate). Prüfen Sie den Mietvertrag. Die Kündigung muss so rechtzeitig raus, dass das Vertragsende zum gewünschten Zeitpunkt eintritt.
  • Räumungsfrist = VertragsendeIn der Regel ist das Ende der Kündigungsfrist zugleich der letzte Tag, an dem die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Danach laufen Miete und Verpflichtungen weiter, wenn die Wohnung noch nicht geräumt ist.
  • Puffer einplanenRechnen Sie rückwärts: Übergabetermin → Räumung muss vorher fertig sein → Besichtigung und Angebot → Kündigung versenden. So vermeiden Sie Zeitdruck.

Wichtige Schritte in der richtigen Reihenfolge

Damit Sie handlungssicher vorgehen, folgen Sie dieser Reihenfolge:

  • 1. Vermieter informierenTodesfall mitteilen (oft schon über das Bestattungsunternehmen oder formlos). Vermieter fragen: Welche Unterlagen werden für die Kündigung benötigt (z. B. Sterbeurkunde, Erbschein)?
  • 2. Erbenstellung klärenWer ist Erbe? Bei mehreren Erben: Wer kündigt im Namen aller? Ohne geklärte Erbenstellung kann der Vermieter die Kündigung ablehnen.
  • 3. Kündigung schreiben und versendenSchriftlich, mit Unterschrift und Datum. Kündigungsfrist einhalten – sofort nach Klärung der Erbenstellung handeln, um keine Zeit zu verlieren.
  • 4. Räumungsdatum festlegenDer letzte Tag der Kündigungsfrist ist in der Regel der Übergabetermin. Alles muss bis dahin geräumt und besenrein sein.
  • 5. Haushaltsauflösung planenRechtzeitig einen Fachbetrieb für eine kostenlose Besichtigung anfragen. Nach Angebot und Auftrag: Räumungstermin so legen, dass vor dem Übergabetermin alles erledigt ist. Mehr zum Gesamtablauf in Wohnung nach Todesfall auflösen.
  • 6. ÜbergabeSchlüssel übergeben, Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Zahlung an den Fachbetrieb in der Regel nach Fertigstellung.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Wird die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt, läuft die Miete weiter und der Vermieter kann auf Räumung und Schadensersatz klagen. Deshalb: Kündigung so früh wie möglich aussprechen und die Räumung mit ausreichend Puffer planen. Bei sehr engen Fristen können manche Anbieter eine Express-Option anbieten – fragen Sie nach.

Checkliste: Ihre Zeitachse für maximale Handlungssicherheit

Sofort: Todesfall dem Vermieter mitteilen · Erbenstellung klären · Kündigungsfrist im Mietvertrag prüfen.

Innerhalb von Tagen: Kündigung schriftlich verfassen und versenden (Datum des Zugangs bestimmt den Start der Kündigungsfrist).

Rückwärts planen: Übergabetermin = Ende Kündigungsfrist → Räumung muss davor fertig → Besichtigungstermin für Haushaltsauflösung vereinbaren (z. B. 2–4 Wochen vor Übergabe) → Angebot einholen und Auftrag erteilen.

Vor Übergabe: Wertvolles und Erinnerungsstücke sichern · Räumung durchführen · Besenreine Übergabe · Schlüssel und Protokoll mit Vermieter.

Kurz zusammengefasst

Die Wohnung eines Verstorbenen müssen die Erben kündigen – schriftlich, unter Beachtung der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag. Die Räumungsfrist endet in der Regel mit dem Vertragsende; bis dahin muss die Wohnung leer und besenrein übergeben sein. Schritte in der richtigen Reihenfolge: Vermieter informieren, Erbenstellung klären, Kündigung versenden, Räumungsdatum festlegen, Haushaltsauflösung rechtzeitig planen und durchführen, dann Übergabe. So haben Sie maximale Handlungssicherheit und vermeiden Nachzahlungen oder rechtliche Auseinandersetzungen.

Weitere Ratgeber-Artikel

Marie

Wir helfen Ihnen

Marie ist Ihre Ansprechpartnerin bei Rein & Räum. Kostenlose Besichtigung, Festpreis und diskrete Abwicklung – sprechen Sie mit uns.

0511 20362061Mo–Sa 8–20 Uhr