Mieter hinterlässt eine vermüllte Wohnung – was Vermieter jetzt tun können

Schnell handlungsfähig werden – das Wichtigste zuerst
Ein Mieter ist ausgezogen und hinterlässt eine vermüllte oder stark verschmutzte Wohnung. Als Vermieter wollen Sie so schnell wie möglich wieder handlungsfähig sein: die Wohnung räumen lassen, reinigen und möglichst bald neu vermieten. Dieser Ratgeber gibt Ihnen Klarheit, wie Sie am besten vorgehen – von der rechtlichen Einordnung über die Dokumentation bis zur Beauftragung eines Fachbetriebs. Ziel: Sie wissen sofort, was zu tun ist, und können ohne Verzögerung handeln. Für Räumung und saubere Übergabe unterstützt Sie unsere Haushaltsauflösung bzw. bei starker Vermüllung die Messie-Wohnungssanierung – mit Festpreis nach Besichtigung, damit Sie die Kosten kalkulieren und ggf. vom Mieter zurückfordern können.
Rechtliche Grundlage: Wer darf was?
Nach Vertragsende und Schlüsselübergabe (oder nach rechtskräftiger Räumung) haben Sie als Eigentümer das Hausrecht. Sie dürfen die Wohnung betreten und die Räumung sowie Reinigung veranlassen.
- Mietvertrag beendetDer Mieter hat gekündigt oder Sie haben gekündigt, die Räumungsfrist ist abgelaufen. Ohne gültigen Mietvertrag haben Sie das Recht, über die Wohnung zu verfügen.
- Schlüssel übergebenIst der Mieter ohne Übergabe „verschwunden“, kann eine Räumungsklage nötig sein. Sobald Sie im Besitz der Wohnung sind (freiwillige Übergabe oder Vollstreckung), können Sie mit der Räumung beginnen.
- DokumentationBevor etwas verändert wird – Fotos und Video von allen Räumen, Zustand der Wohnung, Müll und Schäden. Schriftliches Übergabeprotokoll oder ein kurzes Protokoll mit Datum. Das dient als Nachweis für Schadensersatz und Kostenerstattung.
Wer trägt die Kosten?
Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung besenrein zu übergeben. Hinterlässt er Müll, Sperrmüll oder starke Verschmutzung, müssen Sie die Räumung und Reinigung zunächst in Auftrag geben – die Kosten können Sie vom Mieter als Schadensersatz zurückfordern.
- Schriftliche AufforderungFordern Sie den (ehemaligen) Mieter schriftlich auf, die Wohnung binnen einer angemessenen Frist zu räumen bzw. die Kosten zu tragen. So haben Sie eine saubere Grundlage für die spätere Rückforderung.
- Angebot einholenLassen Sie zeitnah ein schriftliches Angebot eines Fachbetriebs erstellen. Das dient als Nachweis der entstandenen Kosten und als Basis für die Forderung gegenüber dem Mieter (oder ggf. Erben).
- KautionDie Kaution deckt oft nicht die vollen Kosten einer Räumung und Grundreinigung. Die Differenz können Sie beim Mieter geltend machen. Bei unbekanntem Aufenthaltsort oder Zahlungsunfähigkeit bleibt die Kostenlast zunächst bei Ihnen – deshalb ist ein transparenter Festpreis wichtig.
Schritte für maximale Handlungsfähigkeit
So gehen Sie vor, um möglichst schnell wieder handlungsfähig zu sein:
- 1. DokumentierenFotos und Video vom Zustand, kurzes Protokoll mit Datum. Beweismittel für spätere Forderungen sichern.
- 2. Mieter informierenSchriftlich mitteilen, dass die Wohnung nicht besenrein übergeben wurde und Sie die Räumung/Reinigung veranlassen. Frist setzen zur Stellungnahme oder Kostentragung – parallel müssen Sie nicht warten, um ein Angebot einzuholen.
- 3. Angebot einholenKostenlose Besichtigung mit einem Fachbetrieb vereinbaren. Schriftliches Festpreis-Angebot für Räumung und ggf. Grundreinigung oder Messie-Sanierung. So wissen Sie sofort, was die Abwicklung kostet.
- 4. Auftrag erteilenSobald Sie sich entschieden haben, den Auftrag vergeben. Der Fachbetrieb räumt, entsorgt fachgerecht und übergibt die Wohnung besenrein – oft inkl. Reinigung/Desinfektion bei starker Vermüllung.
- 5. Kosten zurückfordernRechnung und Nachweise an den (ehemaligen) Mieter senden, Zahlung verlangen. Bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten.
Starke Vermüllung oder Messie-Wohnung
Bei stark vermüllten oder Messie-Wohnungen reicht eine einfache Räumung oft nicht aus: Es können Gesundheitsrisiken (Schimmel, Keime, Gerüche) bestehen. Dann ist eine professionelle Sanierung inkl. Reinigung und Desinfektion nötig. Fachbetriebe wie Rein & Räum bieten dafür Festpreise und – bei Messie-Situationen – oft einen Rabatt. Die Wohnung wird so wieder hygienisch und rechtssicher nutzbar. Mehr dazu in unserem Ratgeber Messie-Wohnung reinigen.
Warum schnell handeln?
Jeder Tag Leerstand kostet Mieteinnahmen. Bei Schimmel oder Feuchtigkeit kann sich der Schaden vergrößern. Durch sofortige Dokumentation und zügige Beauftragung eines Fachbetriebs sind Sie handlungsfähig, haben klare Kosten und können die Wohnung bald wieder vermieten oder nutzen.
Kurz zusammengefasst
Als Vermieter sind Sie handlungsfähig, sobald der Mietvertrag beendet und Sie im Besitz der Wohnung sind. Dokumentieren Sie den Zustand (Fotos, Protokoll), fordern Sie den Mieter schriftlich zur Kostentragung auf und holen Sie sofort ein Festpreis-Angebot eines Fachbetriebs ein. Nach Auftrag: Räumung, Entsorgung und besenreine (ggf. desinfizierte) Übergabe – Kosten können Sie vom Mieter zurückfordern. So haben Sie Klarheit, handeln schnell und die Wohnung wird zügig wieder nutzbar.
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